Wie verläuft eine homöopathische Behandlung?
Das Erstgespräch (Erstanamnese)
Eine homöopathische Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch, das bei Erwachsenen in der Regel zwei bis zweieinhalb Stunden in Anspruch nimmt, bei Kindern und Kleinkindern ein bis max. zwei Stunden. In diesem Gespräch werde ich mich nach Ihren Hauptbeschwerden erkundigen, um ein genaues Bild zu erhalten: Wie tut es weh? Seit wann? Gibt es Auslöser? Was bessert, was verschlimmert? Wie hat das für Auswirkungen in Ihren Leben? Ich werde Sie auch nach bisherigen Beschwerden fragen, erkundige mich nach Ihrem Schlaf, Wetterabhängigkeiten etc. Aber auch nach Ängsten, was sie belastet und wie sie damit umgehen, nach einschneidenden und prägenden Erlebnissen u.ä. Kurz gesagt: Ich versuche Sie als Mensch zu verstehen, mögliche körperliche Beschwerden im Kontext Ihrer Psyche zu erfassen (ohne dabei ins Spekulative abzugleiten), den „roten Faden“, die „Grundthematik“, zu finden, die in Bezug den körperlichen Beschwerden und/oder emotional-seelischen Befindensstörungen steht.
Trotz meiner beruflichen Neugierde ist es nicht meine Absicht, das Gespräch auf ein reines Frage-Antwort-„Spiel“ zu reduzieren. Absolut selbstverständlich ist, dass dieses nur in einer Atmosphäre von Respektes und Vertrauens ablaufen kann. Von mir dürfen Sie ungestörte Aufmerksamkeit und wertfreies Miteinander erwarten. Da manchmal das größte Heilungspotenzial dort verborgen ist, wo schmerzvolle Erfahrungen oder „Konditionierungen“ unser Leben geprägt haben, sollten im Gespräch auch diese Aspekte nicht großräumig umschifft werden. Dennoch werden wir im Gespräch nur so weit gehen, wie es für Sie möglich ist bzw. wie es sich für Sie stimmig anfühlt.
Das Rezept für Ihre homöopathische Arznei erhalten Sie in der Regel erst einige Tage nach dem Ersttermin, da ich mir gestatte, ausreichend Zeit zur Nacharbeitung und zur Arzneimitteldifferenzierung zu nehmen.
Da eine homöopathische Behandlung auch vom Zeitablauf her ein sehr individueller Vorgang ist, wird meine Praxis als reine Bestellpraxis geführt, d.h. alle Termine werden vorab telefonisch vereinbart. So entstehen für sie keine Wartezeiten, und ich kann mich ausschließlich und ohne Zeitdruck auf sie konzentrieren. Diese Organisationsform bedingt allerdings auch, das ich möglichst frühzeitig in Kenntnis gesetzt werde, sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können.
Folgekonsultationen
Ca. vier bis sechs Wochen nach dem Erstgespräch erfolgt der zweite Besuch, bei dem es um Abklärung des bisherigen Therapieverlaufs geht. Möglicherweise ist eine Anpassung der Potenz (Arzneimittelstärke) oder der Einnahmehäufigkeit erforderlich, ein unbefriedigender Therapieverlauf verlangt die Verordnung einer besser passenden Arznei. Bei akuten Beschwerden und in Ausnahmesituationen werden natürlich ein engmaschigerer Kontrollverlauf vereinbart.
Weitere Folgekonsultationen finden, je nach Situation, in zeitlich länger werdenden Zeitabständen bzw. nach persönlichem Bedarf statt.
Die Zeitdauer der Folgekonsultationen liegt in der Regel bei 20/30 bis 45 Minuten. Muss eine neue Arznei verordnet werden, können auch schon Mal eine Stunde erforderlich sein.
Telefonischer Kontakt
Treten im Rahmen der Behandlung Fragen oder behandlungsbedürftige Reaktionen auf, nehmen sie bitte telefonisch Kontakt mit mir auf. Sollte ich nicht erreichbar sein, hinterlassen sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe sie umgehend zurück.
Behandlungskosten
Für eine Stunde Behandlung berechne ich Ihnen 60 €uro. In dieser Vergütung ist die gesamte Nachbearbeitung (Repertorisation etc.) enthalten. Individuelle Vereinbarungen können für Patientinnen und Patienten mit geringem Einkommen getroffen werden; bitte sprechen Sie mich diesbezüglich an.
Die Kosten für den Bezug der homöopathischen Arznei belaufen sich zumeist auf einen Betrag zwischen 10 und max. 25 €uro.
Erstattung durch Beihilfe und Privatversicherungen
Staatliche Beihilfestellen erstatten einen Teil der Behandlungskosten, allerdings schematisch häufig nur den Mindestsatz des seit 1985 nicht mehr aktualisierten Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). (Diese Begrenzung auf den Mindestsatz hat allerdings das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 12.11.2009 für unzulässig erklärt.)
Privatversicherte erhalten häufig einen höheren Betrag erstattet, in Abhängigkeit vom Umfang des Versicherungsvertrages und (manchmal) auch des Ermessens des zuständigen Sachbearbeiters.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. (Viele gesetzliche Krankenkassen bieten preisgünstige Zusatzversicherungen an, die neben Zahnersatz häufig auch Heilpraktikerleistungen umfassen.)
Thomas Schweser (Heilpraktiker)
Praxis für Klassische Homöopathie
82362 Weilheim OT Deutenhausen, Am Angerbach 6
Telefon 08 81 - 92 78 79 79